Verkaufsbedingungen und Konditionen
AUSLEGUNG
- Definitionen.
- Unter diesen Bedingungen:
- Käufer" ist die Person, die den Vertrag mit dem Verkäufer über den Verkauf der Waren abschließt.
- Waren" bedeutet die Waren (einschließlich aller Teilmengen), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat.
- Verkäufer" bedeutet martins e-bike.
- Bedingungen" sind die in diesem Dokument dargelegten Standard-Verkaufsbedingungen und (sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt) auch alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen.
- Vertrag" bedeutet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren.
- Der Begriff "schriftlich" umfasst auch telegrafische Übertragungen, Telefaxe und alle vergleichbaren Kommunikationsmittel.
- Jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Bezugnahme auf diese Bestimmung in der zum betreffenden Zeitpunkt geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder erweiterten Fassung zu verstehen.
- Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
GRUNDLAGE FÜR DEN VERKAUF
- Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren gemäß einem schriftlichen Angebot des Verkäufers oder einer schriftlichen Bestellung des Käufers (die vom Verkäufer angenommen wird), wobei in beiden Fällen diese Bedingungen gelten, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen regeln (einschließlich aller Bedingungen, die der Käufer gemäß einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument anzuwenden vorgibt).
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers schriftlich vereinbart wurden.
- Die Angestellten oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen bezüglich der Waren abzugeben, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf solche nicht bestätigten Zusicherungen verlässt, und verzichtet auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung dieser Zusicherungen.
- Jeder Ratschlag oder jede Empfehlung des Verkäufers oder seiner Angestellten oder Beauftragten an den Käufer oder seine Angestellten oder Beauftragten bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, der/die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurde, wird auf eigenes Risiko des Käufers befolgt oder befolgt, und dementsprechend haftet der Verkäufer nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht auf diese Weise bestätigt wurden.
- Druckfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die vom Verkäufer herausgegeben werden, können ohne jegliche Haftung des Verkäufers korrigiert werden.
AUFTRÄGE UND SPEZIFIKATIONEN
- Ungeachtet einer angeblichen Annahme der Bedingungen eines Angebots des Verkäufers durch den Käufer gilt eine vom Käufer vorgelegte Bestellung erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie vom bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
- Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der von ihm übermittelten Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) korrekt sind und dass er dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass der Verkäufer den Vertrag in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen erfüllen kann.
- Menge, Qualität und Beschreibung der Waren entsprechen den Angaben im Angebot des Verkäufers oder in der Bestellung des Käufers (sofern vom Verkäufer akzeptiert).
- Wenn die Waren vom Verkäufer gemäß einer vom Käufer vorgelegten Spezifikation hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewandt werden soll, hat der Käufer den Verkäufer von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben freizustellen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit einer Klage wegen Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschmacksmusters, Warenzeichens oder sonstiger gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte einer anderen Person, die sich aus der Verwendung der Spezifikation des Käufers durch den Verkäufer ergibt, zugesprochen wurden oder entstanden sind bzw. zu deren Zahlung sich der Verkäufer bereit erklärt hat.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltende gesetzliche oder EG-Anforderungen zu erfüllen, oder die, wenn die Waren gemäß der Spezifikation des Verkäufers zu liefern sind, ihre Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Eine vom Verkäufer angenommene Bestellung kann vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung storniert werden, dass der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben entschädigt, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstehen.
- Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Bedingungen sind und bleiben alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren und alle damit zusammenhängenden Informationen gleich welcher Art und gleichgültig, ob sie eintragungsfähig sind oder nicht (es sei denn, die Waren werden nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt) Eigentum des Verkäufers, und der Käufer ist dementsprechend verpflichtet, alle derartigen Angelegenheiten jederzeit vertraulich zu behandeln und sie ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu keinem Zweck zu verwenden.
- Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Bedingungen müssen die Waren gemäß den normalen Toleranzen des Verkäufers für solche Waren hergestellt werden.
PREIS DER WAREN
- Der Preis der Waren ist der vom Verkäufer angegebene Preis. Alle angegebenen Preise sind nur für 30 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Zeit können sie vom Verkäufer ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch Mitteilung an den Käufer zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Lieferung den Preis der Waren zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten des Verkäufers widerzuspiegeln, die auf eine vom Käufer gewünschte Änderung der Liefertermine, der Mengen oder der Spezifikationen der Waren oder auf eine Verzögerung aufgrund von Anweisungen des Käufers oder des Versäumnisses des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, zurückzuführen ist.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit bis zu 7 Tage vor der Lieferung zu erhöhen, um einen Anstieg der Kosten für den Verkäufer widerzuspiegeln, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt und auf einen Anstieg der Rohstoffkosten zurückzuführen ist, der nach dem Abschluss des Vertrags eingetreten ist. Der Betrag, um den der Preis der Waren gemäß dieser Klausel 4.3 erhöht werden kann, darf den Anstieg der Rohstoffkosten des Verkäufers nicht übersteigen.
- Sofern in den Bedingungen eines Angebots nicht anders angegeben und sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden alle Preise vom Verkäufer auf der Grundlage der Lieferung in Großbritannien angegeben.
- Der Preis versteht sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zu zahlen hat.
- Die Kosten für Paletten und Mehrwegtrommeln werden dem Käufer zusätzlich zum Warenpreis in Rechnung gestellt, jedoch wird dem Käufer eine vollständige Gutschrift erteilt, sofern diese vor dem Fälligkeitsdatum unbeschädigt an den Verkäufer zurückgegeben werden.
ZAHLUNGSKONDITIONEN
- Vorbehaltlich der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis für die Waren bei oder jederzeit nach der Lieferung der Waren in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Käufer nimmt die Waren zu Unrecht nicht ab; in diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis jederzeit nach der Lieferung der Waren in Rechnung zu stellen.
- Der Käufer hat den Preis für die Waren innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers zu zahlen, und der Verkäufer ist berechtigt, den Preis zurückzufordern, auch wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist und das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Käufer übergegangen ist. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Zahlungsquittungen werden nur auf Verlangen ausgestellt.
- Wenn der Käufer eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, berechtigt:
- den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen; und
- jede vom Käufer geleistete Zahlung für die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) zu verwenden, die der Verkäufer für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Käufer).
LIEFERUNG
- Die Lieferung der Waren erfolgt, indem der Verkäufer dem Käufer die Waren an einem von den Parteien schriftlich vereinbarten Ort übergibt.
- Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur ungefähre Angaben, und der Verkäufer haftet nicht für eine wie auch immer geartete Verzögerung bei der Lieferung der Waren. Die Lieferfrist ist nicht wesentlich, es sei denn, der Verkäufer hat ihr vorher schriftlich zugestimmt.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bis zu zehn Prozent mehr oder weniger als die tatsächlich bestellte Menge zu liefern, wobei die tatsächlich gelieferte Menge als die bestellte Menge gilt, immer unter der Voraussetzung, dass der für die Waren gezahlte Preis anteilig angepasst wird, um der tatsächlich gelieferten Menge zu entsprechen.
- Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern, oder ein Anspruch des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.
- Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften verantwortlich, die die Einfuhr der Waren in das Land des endgültigen Bestimmungsortes (außerhalb des Vereinigten Königreichs) regeln, sowie für die Zahlung aller darauf erhobenen Zölle.
RISIKO UND EIGENTUM
- Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über oder, falls der Käufer die Waren zu Unrecht nicht abnimmt, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
- Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Waren oder anderer Bestimmungen dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Preises für die Waren und alle anderen Waren, deren Verkauf an den Käufer vereinbart wurde und für die die Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig ist, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.
- Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers zu verwahren und die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter aufzubewahren und ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern sowie als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verwenden, muss jedoch dem Verkäufer gegenüber Rechenschaft über die Erlöse aus dem Verkauf oder der anderweitigen Verwertung der Waren ablegen, unabhängig davon, ob es sich um materielle oder immaterielle Erlöse handelt, einschließlich Versicherungserlöse, und muss alle derartigen Erlöse getrennt von Geldern oder Eigentum des Käufers und Dritter aufbewahren und, im Falle materieller Erlöse, ordnungsgemäß lagern, schützen und versichern.
- Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und unter der Voraussetzung, dass die Waren noch vorhanden sind und nicht weiterverkauft wurden), ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, vom Käufer die Herausgabe der Waren an den Verkäufer zu verlangen und, falls der Käufer dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten und die Waren zurückzunehmen.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren, die im Eigentum des Verkäufers verbleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld zu belasten; tut der Käufer dies jedoch, werden alle vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Beträge (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers) sofort fällig und zahlbar.
GARANTIEN UND HAFTUNG
- Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen garantiert der Verkäufer, dass die Waren ihrer Spezifikation entsprechen und zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
- Die vorstehende Garantie wird vom Verkäufer unter der folgenden Bedingung gewährt: Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren, die sich aus einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation ergeben.
- Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen werden alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Jede Reklamation des Käufers, die sich auf einen Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder auf deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation stützt, ist dem Verkäufer (unabhängig davon, ob der Käufer die Lieferung verweigert) innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder (wenn der Mangel oder die Nichtübereinstimmung bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels oder der Nichtübereinstimmung mitzuteilen. Wird die Lieferung nicht verweigert und teilt der Käufer dies dem Verkäufer nicht mit, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen, und der Verkäufer haftet nicht für diesen Mangel oder dieses Versäumnis, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, als ob die Waren vertragsgemäß geliefert worden wären.
- Wird eine berechtigte Reklamation in Bezug auf eine der Waren, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder deren Nichterfüllung der Spezifikation beruht, dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen mitgeteilt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren (oder das betreffende Teil) kostenlos zu ersetzen oder dem Käufer nach eigenem Ermessen den Preis der Waren (oder einen anteiligen Teil des Preises) zu erstatten, wobei der Verkäufer dem Käufer gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.
- Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer weder aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen noch aufgrund von Verpflichtungen nach dem Gewohnheitsrecht oder den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags für Folgeschäden oder -verluste (unabhängig davon, ob es sich um entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden handelt), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Folgeschäden (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Angestellten oder Vertreter oder anderweitig verursacht wurden), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren oder ihrer Verwendung oder ihrem Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
- Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Unwetter, Feuer oder Unfall, Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, zivile Unruhen oder Requisition, oder Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens staatlicher, parlamentarischer oder lokaler Behörden, Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob Mitarbeiter des Verkäufers oder eines Dritten daran beteiligt sind), Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Brennstoffen, Teilen oder Maschinen sowie Stromausfall oder Maschinenschaden.
INSOLVENZ DES KÄUFERS
- Diese Klausel gilt, wenn:
- der Käufer einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung); oder
- ein Gläubiger das Eigentum oder die Vermögenswerte des Käufers in Besitz nimmt oder ein Zwangsverwalter bestellt wird; oder
- der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
- der Verkäufer vernünftigerweise befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird, und den Käufer entsprechend benachrichtigt.
- Trifft diese Klausel zu, so ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen, ohne dass er dem Käufer gegenüber haftet, und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis ungeachtet früherer Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und zahlbar.
ALLGEMEINES
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Käufers an einen Dritten abzutreten. Der Käufer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten abtreten.
- Alle Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen von einer Partei an die andere gerichtet werden müssen oder dürfen, sind schriftlich an den Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die der die Mitteilung machenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.
- Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der betreffenden Bestimmung davon nicht berührt.
- Incoterms sind die internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben alle Begriffe oder Ausdrücke, die in den Incoterms definiert sind oder denen in den Incoterms eine bestimmte Bedeutung zukommt, auch im Vertrag dieselbe Bedeutung; im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Incoterms und diesen Bedingungen haben letztere jedoch Vorrang.
- Der Vertrag unterliegt englischem Recht und beide Parteien erklären sich damit einverstanden, sich in Bezug auf alle Ansprüche oder Angelegenheiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.